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LG Magdeburg, 08.12.2004 - 5 O 92/04 (453) |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 08.12.2004 - 5 O 92/04 (453)
- OLG Naumburg, 18.05.2005 - 5 U 5/05
- BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 22.02.2012 - 5 U 200/11
Anspruchsverjährung: Hemmung durch insolvenzrechtliche Feststellungsklage
Das Landgericht und der Senat haben die darauf gestützte Klage im Urteil zu 5 O 92/04 vom 08. Dezember 2004 (Anlage K 21) und im Urteil vom 18. Mai 2005 zu 5 U 5/05 (Anlage K 22) für begründet erachtet, bevor der Bundesgerichtshof sie im Urteil vom 05. Juli 2007 zu IX ZR 221/05 (Anlage K 23) insoweit als unzulässig abgewiesen hat, weil sie nicht den Vorgaben des § 181 InsO entspreche, wie die ihr zugrunde liegende insolvenzrechtliche Anmeldung vom 11. Oktober 2000 (Anlage K 18) nicht mit der streitgegenständlichen Forderung identisch sei.Hinsichtlich der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe zu A. aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. Juli 2007 zu IX ZR 221/05 (Anlage K 23) und die vorangegangenen Urteile des Landgerichts Magdeburg zu 5 O 92/04 und des Oberlandesgerichts Naumburg zu 5 U 5/05 (Anlagen K 22 und K 23) verwiesen.
Die allein als vorangegangener Hemmungstatbestand in Betracht kommende Klage zur Einleitung des Verfahrens vor dem Landgericht Magdeburg zu 5 O 92/04 ist zwar am 14. Januar 2004 und damit in unverjährter Zeit angebracht worden, dennoch hat sie die Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht bewirken können, weil die Vorschrift im Bereich der Insolvenzforderung durch den spezielleren Hemmungstatbestand des § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB verdrängt ist.
Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EGV ist ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB, dessen Verletzung zur Nichtigkeit des zur Gewährung der Beihilfe abgeschlossenen Vertrages führt (Landgericht Magdeburg, Urteil zu 5 O 92/04 vom 08. Dezember 2004, Anlage K 21, I., 2.a)bb) der Entscheidungsgründe).
- LG Magdeburg, 01.11.2011 - 9 O 112/10
Anspruch auf Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle im Rang des § 38 …
Mit am 08.12.2004 verkündetem Urteil gab die 5. Zivilkammer (Aktenzeichen 5 O 92/04 *453*) der Klage im Wesentlichen statt.