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   LG Magdeburg, 08.12.2004 - 5 O 92/04 (453)   

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LG Magdeburg, 08.12.2004 - 5 O 92/04 (453) (https://dejure.org/2004,29328)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 08.12.2004 - 5 O 92/04 (453) (https://dejure.org/2004,29328)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 5 O 92/04 (453) (https://dejure.org/2004,29328)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 22.02.2012 - 5 U 200/11

    Anspruchsverjährung: Hemmung durch insolvenzrechtliche Feststellungsklage

    Das Landgericht und der Senat haben die darauf gestützte Klage im Urteil zu 5 O 92/04 vom 08. Dezember 2004 (Anlage K 21) und im Urteil vom 18. Mai 2005 zu 5 U 5/05 (Anlage K 22) für begründet erachtet, bevor der Bundesgerichtshof sie im Urteil vom 05. Juli 2007 zu IX ZR 221/05 (Anlage K 23) insoweit als unzulässig abgewiesen hat, weil sie nicht den Vorgaben des § 181 InsO entspreche, wie die ihr zugrunde liegende insolvenzrechtliche Anmeldung vom 11. Oktober 2000 (Anlage K 18) nicht mit der streitgegenständlichen Forderung identisch sei.

    Hinsichtlich der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe zu A. aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. Juli 2007 zu IX ZR 221/05 (Anlage K 23) und die vorangegangenen Urteile des Landgerichts Magdeburg zu 5 O 92/04 und des Oberlandesgerichts Naumburg zu 5 U 5/05 (Anlagen K 22 und K 23) verwiesen.

    Die allein als vorangegangener Hemmungstatbestand in Betracht kommende Klage zur Einleitung des Verfahrens vor dem Landgericht Magdeburg zu 5 O 92/04 ist zwar am 14. Januar 2004 und damit in unverjährter Zeit angebracht worden, dennoch hat sie die Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht bewirken können, weil die Vorschrift im Bereich der Insolvenzforderung durch den spezielleren Hemmungstatbestand des § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB verdrängt ist.

    Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EGV ist ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB, dessen Verletzung zur Nichtigkeit des zur Gewährung der Beihilfe abgeschlossenen Vertrages führt (Landgericht Magdeburg, Urteil zu 5 O 92/04 vom 08. Dezember 2004, Anlage K 21, I., 2.a)bb) der Entscheidungsgründe).

  • LG Magdeburg, 01.11.2011 - 9 O 112/10

    Anspruch auf Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle im Rang des § 38

    Mit am 08.12.2004 verkündetem Urteil gab die 5. Zivilkammer (Aktenzeichen 5 O 92/04 *453*) der Klage im Wesentlichen statt.
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